Am Donnerstag, den 22.11.2018 fand um 18.00 Uhr eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung des Instituts für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung statt. Herr Prof. em. Dr. Klaus Vieweg von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hielt einen Vortrag mit dem Titel: „Jenseits des Staates: Über das Zusammenwirken von staatlichem und nicht-staatlichem Recht im Sport“.
Herr Vieweg referierte nach einer Einführung zur Entwicklung des Sportrechts zu verschiedenen Fragestellungen. Zunächst beleuchtete er das sogenannte Ein-Platz-Prinzip, das charakteristisch für das Sportrecht ist und Ausgangspunkt vieler interessanter Diskussionen sein kann. Das Ein-Platz-Prinzip bedeutet, dass für jede Sportart nur ein Weltfachverband existiert, der jeweils nur einen nationalen Verband als Mitglied aufnimmt. Dies führt dazu, dass auf der einen Seite eine einheitliche Regulierung der jeweiligen Sportart erfolgt, auf der anderen Seite hieraus aber eine Monopolstellung resultiert. Anschließend thematisierte Herr Vieweg in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung des Anti-Doping-Gesetzes, das seit Dezember 2015 gilt. Zudem stellte der Gastdozent auch umweltrechtliche Fragestellungen dar, sowie solche der zivil- und strafrechtlichen Haftung und dem Waffenrecht. Herr Vieweg rückte dabei das Verhältnis vom staatlichen zum nicht-staatlichem Recht in den Fokus und ging darauf ein, dass ein Zusammenwirken im Rahmen einer Kooperation, aber auch in Form einer wechselseitigen Beeinflussung in den verschiedenen angesprochenen Bereichen erfolgen kann.
Im Anschluss an den Vortrag bestand die Gelegenheit zur Diskussion, bei der noch genauer auf das Verhältnis von staatlichen und nicht-staatlichen Regulierungen im Bereich des Sports eingegangen wurde.
Über das Institut für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung
Das Institut für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung der Juristischen Fakultät Hannover knüpft, unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Susanne Beck und Herrn Prof. Dr. Stephan Meder, an die Tradition des kosmopolitischen Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz an. Im Geiste der Leibniz''schen Idee einer in die Zukunft weisenden theoria cum praxi verbindet es rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung mit empirischen Analysen und kritischen Bewertungen einer globalisierten, beschleunigten und zunehmend in digitalen Kontexten operierenden Rechtspraxis des 21. Jahrhunderts. Im Rahmen von Seminaren und Symposien oder Vorlesungsreihen, die sich jeweils an einem thematischen Leitfaden orientieren, soll das einst von Leibniz entwickelte Programm einer Nova Methodus, einer „Neuen Methode, Jurisprudenz zu lernen und zu lehren", aufgegriffen und wiederbelebt werden.
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