Am Dienstag, den 3. Juli 2018 um 18.00 Uhr fand die zweite Veranstaltung der Ringvorlesung des im April neu gegründeten Institutes für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung (kurz Grundlageninstitut) statt.
Das Institut unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE) und Herrn Prof. Dr. Stephan Meder hat es sich zur Aufgabe gemacht, rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung mit empirischen Analysen und kritischen Bewertungen einer globalisierten, beschleunigten und zunehmend in digitalen Kontexten operierenden Rechtspraxis des 21. Jahrhunderts zu verbinden.
Nach einem einleitenden Grußwort von Susanne Beck hielt Herr Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) von der Goethe-Universität Frankfurt a.M. einen spannenden und informativen Vortrag zum Thema „Strafrecht jenseits des Staates“ und Ambivalenz – Ein (früher) Werkstattbericht.
Herr Burchard beleuchtete unter anderem die Frage, weshalb Mehr- und Uneindeutigkeiten des Strafrechts, insbesondere jenseits des Staates, so selten Gegenstand eines Diskurses sind. Weiter kontrastierte Herr Burchard die sozialen Konsequenzen einer normativ ambivalenten Strafrechtspflege mit einer Strafrechtspflege, die normativ stringent programmierten Grundsätzen folgt. Das Völkerstrafrecht und der transnationale Zugriff auf Clouddaten dienten als Beispiele der Illustration.
Zur Debatte gestellt wurde die Frage, wie sich zu normativen Ambivalenzen zu verhalten sei: ob sie zu überwinden, einzuhegen oder aber zu fördern seien. Die Veranstaltung klang mit einer angeregten Diskussion des Publikums mit dem Redner aus.